Informationen aus der Arbeit unserer Stadtratsfraktion

07. April 2021

Jugendrat
"Erste Schritte zur Gründung eines Jugendrates für Heilsbronn sind erfolgt", so lautete die Überschrift zu unserem Bericht der Januarausgabe des Mitteilungsblattes. Darin berichteten wir von der Berufung von Mitgliedern aller Gruppierungen des Stadtrates und des Jugendbeauftragten zu einer Arbeitsgruppe, die sich mit den ersten Schritten zur Gründung des Jugendrates befassen sollte. "Was ist seither passiert, wie weit seid ihr mit den Vorbereitungen?" wurde Marius Kottek, der die SPD in der Arbeitsgruppe vertritt, in der letzten Vorstandssitzung von Mitgliedern des Ortsvereins gefragt. Er musste einräumen, dass es bisher noch keine Zusammenkunft der Arbeitgruppe gegeben hat. Die Fraktion hat nun bei Bürgermeister Pfeiffer und der Verwaltung um Information zum Sachstand und beabsichtigten weiteren Vorgehen gebeten. Unserer Ansicht nach könnte die Arbeit ohne Probleme durch Videokonferenzen aufgenommen werden.

Bürgerversammlungen
In der letzten Stadtratssitzung wurde seitens der Verwaltung informiert, dass die für das Frühjahr geplanten Bürgerversammlungen wegen den anhaltenden Maßnahmen gegen die Coronapandemie nicht durchgeführt werden können. Auch wir sind der Meinung, dass die bisher übliche Form von Bürgerversammlungen derzeit nicht zu verantworten wäre. Allerdings halten wir es für notwendig über andere Formen nachzudenken, um die Beteiligungsmöglichkeit von Bürgerinnen und Bürgern sicherzustellen. Demokratie lebt von der lebendigen Auseinandersetzung, vom Mitdenken und Mitgestalten, insbesondere auf kommunaler Ebene. Dies erfolgt natürlich über die von ihnen gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Stadtrat. Aber es braucht mehr. Deshalb haben wir Bürgermeister und Verwaltung gebeten über die Möglichkeit einer virtuellen Bürgerversammlung und / oder Veranstaltungen im Freien nach zu denken.

Einführung einer Grundsteuer C
Bei der Reform der Grundsteuer hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung“ auf den Weg gebracht. Darin wird den Kommunen zur Baulandmobilisierung die Möglichkeit eröffnet, eine sogenannte Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke zu erheben. Doch die Uneinigkeit und ein Anfang Dezember gefasster Beschluss in der Bayerischen Staatsregierung gefährdet das Projekt. Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 gefordert. Diese hatte die Große Koalition dann im Oktober auf den Weg gebracht. In diesem Rahmen wurde mit der Grundsteuer C ein Instrument geschaffen, mit dem Städte und Gemeinden Bauland mobilisieren, Baulücken leichter schließen und Spekulation entgegenwirken können. Gemeinden sollen mit der Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen können, wenn auf diesem keine Bebauung erfolgt. Diese Grundsteuer C schafft also finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich für die Einführung der Grundsteuer C ausgesprochen. Der Städtetags-Vorsitzende Markus Pannermayr bezeichnete zuletzt die Grundsteuer C als unverzichtbares Instrument, um Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren. Die Kommunen sollen jedoch, wenn man Äußerungen aus der Bayerischen Staatsregierung folgt, offensichtlich bevormundet und ihnen die Entscheidung über die Anwendung des wichtigen Steuerungselements einer Grundsteuer C erst gar nicht ermöglicht werden. Die Bayerische Staatsregierung ist nun gefordert, ihren Kabinettsbeschluss von Anfang Dezember zu überdenken und sich klar zur Grundsteuer C zu bekennen. Hiermit kann den Kommunen die Möglichkeit eröffnet werden, die dringend benötigte innerörtliche Baulandmobilisierung voranzubringen. Eine solche innerstädtische Mobilisierung von Bauland dient auch dazu, sparsam mit Grund und Boden umzugehen und „Flächenfraß“ zu vermeiden. Auch wenn die bayerische Staatsregierung sich bereits anders entschieden hat, ist es noch nicht zu spät! Wenn genügend Gemeinden und Städte einen Appell an die Staatsregierung richten, kann hier vielleicht noch etwas geändert werden. Deshalb haben wir einen Antrag in den Stadtrat eingebracht, der zum Ziel hat die Bayerische Staatsregierung aufzufordern, Städte und Gemeinden in Bayern zu unterstützen und die Grundsteuer C einzuführen um Baulandmobilisierung und Schliessung von Baulücken zu fördern und Grundstücksspekulationen entgegenzuwirken.

Nutzung des ehemaligen Brauereigeländes
Bürgermeister Pfeiffer hatte die Stadtratsfraktionen aufgefordert sich Gedanken über die zukünftige Nutzung des ehemaligen Brauereigeländes zu machen. Die SPD-Stadtratsfraktion schlägt die Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft (WBG) vor. Dabei sollen bereits als Mietshäuser genutzte städtische Immobilien bzw. zur Bebauung mögliche städtische Grundstücke eingebracht werden und der zur weiteren Verwertung und Entwicklung zur Verfügung stehende Grundstücke und Gebäude im städtischen Eigentum zugeordnet werden. Darüber hinaus wird der Abriss denkmalgeschützter Gebäudeteile auf dem Brauereigelände vorgeschlagen, da ein Um- oder Ausbau und eine Weiternutzung der Gebäude nicht durchführbar und vor allem nicht finanzierbar ist.
Für die Nutzung des Brauereigebäudes können wir uns folgende Vorgehensweise vorstellen:
Das bestehende Gaststättengebäude soll auch zukünftig als Gaststätte genutzt werden, die weiteren Brauereigebäude (Scheune, Garagen) sollen abgerissen und das Gelände einer wohnwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang, ob das Gebäude Hauptstraße 2 ebenfalls abgerissen werden muss und ein modernes, dem Stadtbild an der Hauptstraße entsprechendes Wohnhaus, ggf. mit Ladengeschäft im Erdgeschoss errichtet werden kann. Uns ist wichtig das Areal wieder einer vernünftigen Nutzung zuzuführen und wir glauben mit unserem Vorschlag eine machbare und wirtschaftliche Lösung zu präsentieren. Ohne Eingreifen der Stadt und deren Unterstützung wird dies vermutlich auch in Zukunft nicht gelingen.

Wir sind selbstverständlich auch für Vorschläge anderer Fraktionen offen und freuen uns auf die Diskussionen zur Erzielung einer mehrheitsfähigen Lösung.

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